Dr. Andreas Mainka
Geschäftsführender Gesellschafter der Bauunternehmung August Mainka GmbH & Co.
Generalvikar Im Bistum Osnabrück
Die Kündigung eines Chefarztes eines katholischen Krankenhauses aufgrund seiner Wiederheirat war unzulässig, da er wegen seiner Religion benachteiligt wurde (sog. Düsseldorfer Chefarztfall). Dies hat das BAG am 20.02.2019 (Az. 2 AZR 247/14)-nach einer Vorlage beim EuGH – in einem über zehn Jahre dauernden Rechtsstreit entschieden. Der EuGH hatte in seinem Urteil vom 11.09.2018 (Rechtssache C 68/17) eine entsprechende Entscheidung verlangt.
Ist künftig die Religionszugehörigkeit auch bei Kirche und Caritas ungeachtet ihres Auftrags ein Thema, das bei der Bewerber*innenauswahl keine Rolle mehr spielen darf? In diese Richtung deuten jedenfalls die Urteile des EuGH in der Rechtssache Egenberger (Rechtssache C 414/16) vom 17.04.2018 und ihm folgend das BAG-Urteil vom 25.10.2018 (Az. 8 AZR 501/14), die die Frage der Religionszugehörigkeit gerade nicht als Kircheninternum ansehen, sondern diese Anforderung der vollen gerichtlichen Überprüfung unterwerfen wollen. In diesem Fall war eine konfessionslose Bewerberin bei der Auswahl für eine Stelle nicht berücksichtigt worden, bei der ein diakonischer Träger einen Parallelbericht zum deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Antirassismuskonvention durch Deutschland erstellen lassen sowie Stellungnahmen und Fachbeiträge und die projektbezogene Vertretung der Diakonie Deutschland gegenüber der Politik, der Öffentlichkeit und Menschrechtsorganisationen sowie die Mitarbeit in Gremien realisieren wollte. Der diakonische Träger hat zur Klärung das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Wie lassen sich diese Entscheidungen mit dem im Grundgesetz verankerten kirchlichen Selbstbestimmungsrecht in Einklang bringen? Müssen Kirche und Caritas in Zukunft ihre Loyalitätsanforderungen an Mitarbeiter*innen im Sinne des kirchlichen Ethos, weiter zurückschrauben, möglicherweise über das bislang im Bistum Osnabrück praktizierte Maß hinaus?
Nach dem BAG-Urteil dürfen Dienstgeber bei Kirche und ihrer Caritas nur dann unterschiedliche Anforderungen aufgrund von Religionszugehörigkeiten stellen, wenn sich diese Erwartungen als „wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderungen“ darstellen.
Was heißt das konkret? Kann man feste Vorgaben formulieren, welchen Voraussetzungen künftig geeignete Bewerber*innen für den Dienst in Kirche und Caritas unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Funktion genügen müssen? Oder muss es letztlich bei einer Prüfung der jeweiligen Gegebenheiten des Einzelfalls bleiben? Diesen Fragen soll in dem Workshop näher nachgegangen werden.
Die Strukturveränderungen auf Rechtsträgerebene im Bereich der Caritas haben dazu geführt, dass es immer mehr Rechtsträger gibt und diese zum Teil in Holdingstrukturen verbunden sind. Im Bereich der Kirchengemeinden erleben wir die Zusammenschlüsse in Pfarreiengemeinschaften. Zusammenschlüsse über die Grenzen der Pfarrgemeinde hinaus als Träger von Kindertagesstätten sind angedacht.
Wichtige strategische Entscheidungen werden somit oftmals gar nicht mehr auf Einrichtungsebene getroffen, sondern rechtsträgerübergreifend. Welche Auswirkungen hat das auf die betriebliche Mitbestimmung? Sollten sich auch die Mitarbeitervertretungen entsprechend der neuen Strukturen zusammenschließen? Wo sind überhaupt Gesamtmitarbeitervertretungen oder erweiterte Gesamtmitarbeitervertretungen möglich? Wo sinnvoll? Wie kann es gelingen, trotz überbetrieblicher Mitbestimmung die Selbstbestimmung der Mitarbeiter der Einrichtung zu gewährleisten?
Oftmals ist der Handlungsspielraum eingeschränkt durch die Vorgaben der externen Finanzierung. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und rechtliche Vorgaben bestimmen vielfach auch die Personalangelegenheiten. Wie kann die betriebliche Mitbestimmung damit umgehen? Sind Wirtschaftsausschüsse oder Posten im Aufsichtsrgremium der richtige Weg?
Diese und weitere Fragen wollen wir in dem Workshop mit Ihnen diskutieren und Erfahrungen austauschen.
Aller Anfang ist schwer: Mitverantwortung in sozialen Einrichtungen zu übernehmen ist eine Aufgabe, die eingeübt werden und wachsen muss.
Nie war die Taktung in der Arbeitswelt so hoch wie heute. Produktzyklen werden kürzer und verändern sich digital, Arbeit verdichtet sich und verteilt sich auf immer weniger Schultern. Zudem verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit. Was zunächst nach mehr Freiheit aussieht, bereitet nicht wenigen Probleme: Die Arbeit – sie scheint nicht zu enden, nicht mal zuhause. Stressbedingte Erkrankungen haben Hochkonjunktur.
Umso wichtiger ist es, dass es auf dem Arbeitsplatz ein gutes Einvernehmen, eine hohe Transparenz und einen regelmäßigen Austausch über soziale und wirtschaftliche Angelegenheiten zwischen Dienstgeber und Mitarbeiter*innen gibt, damit einen das steigende Tempo nicht überrollt.
Wie kann in der Praxis die gemeinsam getragene Verantwortung gelebt und ein vertrauensvolles Miteinander gestaltet werden?
Aus der Praxis für die Praxis wollen wir Tipps und Anregungen geben und Erfahrungen austauschen
Schon seit einiger Zeit wird seitens der wissenschaftlichen Theologie nach tragfähigen und nachhaltigen Konzepten modernen Führungshandelns auf Basis Christlicher Spiritualität geforscht. Der Workshop stellt einige aktuelle Erkenntnisse vor und leitet daraus exemplarische Impulse für die Praxis ab. Diese Impulse zielen u.a. darauf ab, die Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in kirchlichen, sozialen und privatwirtschaftlichen Organisationen in einem ganzheitlichen Sinne zu fördern, um so auch das christliche Profil dieser Organisationen vom Einzelnen her deutlicher zu konturieren. Der Fokus liegt im favorisierten Ansatz dementsprechend auf der integrativen Zusammenführung individuell internalisierter Haltungen mit professionellem Handeln. Es geht um die reflektierte Gestaltung von Beziehungen in Zeiten kontinuierlicher Veränderungen und um den verantwortlichen, nachhaltigen Umgang mit allen sozialen, ökonomischen und ökologischen Ressourcen. Spiritualität kann in diesem Zusammenhang Anker für persönliche und organisationale Praxis sein.
Der Fokus liegt dabei im Transfer zentraler Dimensionen Christlicher Spiritualität und Christlicher Haltungen in Führungsbeziehungen sowie in die Gestaltung von Transformations- und Changeprozessen.
In diesem Kontext wird das Symposium folgende Zielfragen diskutieren:
• Was ist Spiritualität und wie kann für Spiritualität in Management- und Führungsprozessen sensibilisiert werden?
• Welche Erfahrungen und Ansatzpunkte gibt es für einen Transfer von Spiritualität in Management- und Führungsprozesse?
• Wo liegen die Chancen und Grenzen von Spiritualität in der Praxis und der wissenschaftlichen Forschung?
• Wie können Netzwerke gebildet werden, um eine professionelle Entwicklung der Thematik zu fördern?
http://www.bistum.net/one.news/index.html?entry=page.artikel.abt.04.322