Die neue Ordnung für die arbeitsrechtliche Schlichtungsstelle ist in Kraft gesetzt.
Jeder Mitarbeitende, für den die AVO bzw. die AVR im Bistum Osnabrück gilt, kann sich an die Schlichtungsstelle wenden bei Auseinandersetzungen mit dem Dienstgeber.
Die Schlichtungsstelle vermittelt unter Berücksichtigung der Rechtslage und hilft, eine Einigung zu finden.
Neu ist, dass die Schlichtungsstelle auch durch Beschluss feststellen kann, ob die AVO bzw. AVR ordnungsgemäß zur Geltung kommt. So soll sichergestellt werden, dass die kirchlichen Tarife als Mindestarbeitsbedingungen auch tatsächlich zur Geltung kommen.
Die neue Schlichtungsordnung ist im aktualisierten Grünen Heft zu finden: Das „Grüne Heft“; aktuelle Fassung 2023