Gesetzestexte, Rechtsprechung und Arbeitshilfen für die Mitarbeitervertretung
Welche Rechte und Pflichten haben Männer und Frauen im Dienst kirchlicher Einrichtungen? Finden Sie hier kompakte Informationen zu vielen Themenbereichen.
Hier finden Sie die Mitarbeitervertretungsordnung für die Diözese Osnabrück – MAVO – vom 9. Dezember 2003 (1. Januar 2004), in der aktuellen Fassung vom 01. Juni 2022.
Um die Interessen der Mitarbeiterschaft gut vertreten zu können, benötigt die Mitarbeitervertretung Informationen von diesen. Nicht immer können alle persönlich gefragt werden oder bei einer Mitarbeiterversammlung alle zu Wort kommen. Da kann eine digitale Umfrage ein Mittel sein.
Die DiAG-MAV hat Erfahrungen mit dem Umfragetool LamaPoll lamapoll.de gemacht, das für kleinere Umfragen kostenlos genutzt werden kann.
Ein Video mit Anwendungshinweisen kann über den Downloadbutton erreicht werde,
Weitere Fragen und Anmerkungen gerne an: service@peitzmann.net oder mithoefer@diag-mav-os.de
Als MAV kommt man bei den rechtlichen Fragen der Mitarbeiter oft an Grenzen. Die MAV kann rechtliche Beratung bei der Geschäftsführerin der DiAG erhalten. Aber an wen kann sich der einzelne Mitarbeiter wenden?
Da ist es vielleicht hilfreich zu wissen, dass die Katholische Arbeitnehmerbewegung kostenlose Rechtsberatung im Arbeits- und Sozialrecht an den Standorten Osnabrück und Lingen für ihre Mitglieder anbietet.
Die DiAG-MAV Freiburg hat viele Arbeitshilfen erstellt, die – trotz der teilweisen unterschiedlichen Regelungen in der MAVO und AVO- auch für MAV-Mitglieder in unserem Bistum hilfreich sein können.
Auf der Internetseite von Herrn Schiering ist eine Entscheidungssammlung zu finden, die eine Suche über Stichworte ermöglicht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine neue Website mit übersichtlicherem Serviceangebot.