Gesetzestexte, Rechtsprechung und Arbeitshilfen für die Mitarbeitervertretung
Welche Rechte und Pflichten haben Männer und Frauen im Dienst kirchlicher Einrichtungen? Finden Sie hier kompakte Informationen zu vielen Themenbereichen.
Bei Einrichtungen mit bis zu 50 Personen gilt das vereinfachte Wahlverfahren.
Für Einrichtungen mit mehr als 50 Mitarbeiter gilt das Allgemeine Wahlverfahren.
Mit Hilfe der Präsentation kann im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung Funktion, Rolle, Aufgaben, Rechtsstellung etc. der MAV erläutert werden.
Im Rahmen der Wahlvorbereitung besteht oftmals der Wunsch, den interessierten Mitarbeitern eine kurze Übersicht über die Mitarbeitervertretungsarbeit zu geben. Dazu hat die DiAG-MAV einen Flyer entwickelt.
Im Flyer sind Aufgaben und Struktur der DiAG-MAV Osnabrück in Kürze dargestellt.