Gesetzestexte, Rechtsprechung und Arbeitshilfen für die Mitarbeitervertretung
Welche Rechte und Pflichten haben Männer und Frauen im Dienst kirchlicher Einrichtungen? Finden Sie hier kompakte Informationen zu vielen Themenbereichen.
Um die Mitarbeitenden auf die Wahl aufmerksam zu machen und zu informieren kann jede MAV auf den Instragram-Kanal der DiAG-MAV hinweisen. Dort werden fortlaufend Informationen rund um die Themen MAV-WAhl, kirchliches Arbeitsrecht, Dienstgemeinschaft gepostet.
Das Plakat im Download weist auf den Kanal hin.
Die MAV kann das Plakat auch gerne ergänzen und so speziell für die Wahl in ihrer Einrichtung werben,
Das Angebot auf dieser Website bleibt natürlich bestehen.
Auf der Internetseite des Lambertus-Verlag steht die AVR Caritas in autorisierter Form kostenlos jedermann zur Verfügung.
Von jeder Fachkreissitzung soll ein Kurzprotokoll mittels der unten beigefügten Vorlage erstellt werden. Der Versand des Protokolls erfolgt dann über die Geschäftsstelle an die MAV-Vorsitzenden des jeweiligen Fachkreises.
Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) ist zuständig für die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts, das für die mehr als 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas gilt. Sie setzt die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) fest.
In allen Kommissionen sitzen gleich viele Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiter- und der Dienstgeberseite. Beschlüsse zur Änderung der Arbeitsbedingungen können nur mit einer Dreiviertelmehrheit der Mitglieder jeder Kommission gefasst werden.
Die Arbeitsrechtliche Kommission besteht aus einer Bundeskommission und aus sechs Regionalkommissionen.
Die Regionalkommissionen sind sachlich zuständig für die Höhe aller Vergütungsbestandteile, den Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit und den Umfang des Erholungsurlaubs; dabei haben sie bestimmte Bandbreiten einzuhalten.
Hier finden Sie den Link zu der von Herrn Schiering herausgegebenen, nicht offiziellen, aber kostenlos zugänglichen Ausgabe der AVR.