Gesetzestexte, Rechtsprechung und Arbeitshilfen für die Mitarbeitervertretung
Welche Rechte und Pflichten haben Männer und Frauen im Dienst kirchlicher Einrichtungen? Finden Sie hier kompakte Informationen zu vielen Themenbereichen.
Die aktuelle Ausgabe der AVR Caritas steht im Carinet jedem Mitarbeiter der Caritas zur Verfügung.
Es bedarf lediglich einer Registrierung mit Namen und dienstlicher Adresse über ein Formular.
Von jeder Fachkreissitzung soll ein Kurzprotokoll mittels der unten beigefügten Vorlage erstellt werden. Der Versand des Protokolls erfolgt dann über die Geschäftsstelle an die MAV-Vorsitzenden des jeweiligen Fachkreises.
Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) ist zuständig für die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts, das für die mehr als 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas gilt. Sie setzt die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) fest.
In allen Kommissionen sitzen gleich viele Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiter- und der Dienstgeberseite. Beschlüsse zur Änderung der Arbeitsbedingungen können nur mit einer Dreiviertelmehrheit der Mitglieder jeder Kommission gefasst werden.
Die Arbeitsrechtliche Kommission besteht aus einer Bundeskommission und aus sechs Regionalkommissionen.
Die Regionalkommissionen sind sachlich zuständig für die Höhe aller Vergütungsbestandteile, den Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit und den Umfang des Erholungsurlaubs; dabei haben sie bestimmte Bandbreiten einzuhalten.
Hier finden Sie den Link zu der von Herrn Schiering herausgegebenen, nicht offiziellen, aber kostenlos zugänglichen Ausgabe der AVR.