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RechtWissen
Gesetzestexte, Rechtsprechung und Arbeitshilfen für die Mitarbeitervertretung
Welche Rechte und Pflichten haben Männer und Frauen im Dienst kirchlicher Einrichtungen? Finden Sie hier kompakte Informationen zu vielen Themenbereichen.
Aus gutem Grund – mit christlichem Profil
ArbeitshilfeArbeitshilfe zur Umsetzung von Artikel 4und 5 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Bistum Osnabrück
Aus gutem Grund mit christlichem Profil
Im Rahmen eines einjährigen Projektes wurde eine Arbeitshilfe erstellt, um das Profil der Einrichtungen zu schärfen.
Gesamtregelung zur Befristung
Kirchliche Gesetze und OrdnungenErsetzende Entscheidung des Vermittlungsausschusses der ZAK vom 22. Januar 2024
Eine Befristung ohne Sachgrund ist grundsätzlich nicht mehr zulässig. Darüber hinaus wurden die Kettenbefristungen stark eingeschränkt. Im Unterschied zu den im weltlichen Arbeitsrecht möglichen 10 Jahren, dürfen katholische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter maximal 6 Jahre befristet eingestellt werden.
Mit Veröffentlichung im Amtsblatt ist die Regelung ab 1. Juni 2024 in Kraft getreten.
Gesetzessammlung zum kirchlichen Arbeitsrecht
Kirchliche Gesetze und Ordnungen, MAVen internGesetzessammlung zum kirchlichen Arbeitsrecht / Grünes Heft
Das „Grüne Heft“ enthält eines Sammlung von Gesetzen zum Arbeitsrecht im Bistum Osnabrück. Sie finden dort die
AVR Caritas
Fachkreis Alten- und Pflegedienste, Fachkreis Caritas- und Fachverbände, Fachkreis Heil- und sozialpädagogische Einrichtungen / Heime, Fachkreis Krankenhäuser, Kirchliche Gesetze und OrdnungenAVR Caritas
Die AVR Caritas wird vom Lambertus Verlag zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt.
Zudem ist die AVR-Caritas zu finden auf der Internetseite von Herrn Schiering: schiering.org
AVO der KODA Osnabrück-Vechta
Fachkreis Bistum und sonstige Einrichtungen, Fachkreis Kirchengemeinde und Kindertagesstätten, Fachkreis Schulen, Kirchliche Gesetze und OrdnungenAVO KODA Osnabrück Vechta
Die aktuelle Ausgabe der Arbeitsvertragsordnung mit den 88. Änderungen können Sie hier downloaden:
Teilnahmeregelungen
Arbeitshilfe, MAVen internTeilnahmeregelungen bei Veranstaltungen der DiAG-MAV
Bitte beachten Sie die Teilnahmeregelungen bei Veranstaltungen der DiAG-MAV.
Wahlleitfaden
Arbeitshilfe, MAV-WahlenWahlleitfaden reguläres Verfahren
Die DiAG-MAV Geschäftsstelle hat einen Wahlleitfaden zur Wahl im regulären Wahlzeitraum März 2024 herausgegeben.
Der Wahlleitfaden enthält wichtige Informationen und Vorlagedokumente. Diese können auch für Wahlen nach diesem Zeitraum verwendet werden. Allerdings müssen die Fristen neu berechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Rückmeldebögen nach der Wahl vollständig ausgefüllt an die DiAG-MAV Geschäftsstelle gesandt werden.
Rückmeldebögen:
30-Schreiben an die DiAG-Angaben zur Einrichtung_2024
31-Schreiben an die DiAG-Angaben zur MAV_2024
Vorlagedokumente des Wahlleitfadens zum isolierten Download:
15a-Regelung für unselbständig geführte Dienststellen_2024
15-Aushang-Einladung_2024
16-Mitteilung an den Dienstgeber-MAV-Wahl_2024
17-Liste aller MitarbeiterInnen_2024
18-Wählerverzeichnis_2024
19-Wählerverzeichnis-Fristen_2024
20-Informationen zur MAV-Wahl-Kandidatenvorschläge_2024
21-Informationen zur MAV-Wahl-Wahl der MAV_2024
22-Wahlvorschlag_2024
23-Kandidatenliste_2024
24-Stimmzettel_2024
25-Briefwahl_2024
26 Briefwahl statt Urnenwahl_2024
27-Ergebnis der MAV-Wahl_2024
28-neu gewählte MAV_2024
29-Mitteilung an den Dienstgeber_2024
30-Schreiben an die DiAG-Angaben zur Einrichtung_2024
31-Schreiben an die DiAG-Angaben zur MAV_2024
Wahlleitfaden vereinfachtes Verfahren
Arbeitshilfe, MAV-WahlenWahlleitfaden vereinfachtes Verfahren
In Einrichtungen mit bis zu 50 Wahlberechtigen kann die MAV-Wahl im vereinfachten Wahlverfahren durchgeführt werden.
Die DiAG-MAV Geschäftsstelle hat einen Wahlleitfaden zur Wahl im vereinfachten Wahlzeitraum März 2024 herausgegeben.
Der Wahlleitfaden enthält wichtige Informationen und Vorlagedokumente. Diese können auch für Wahlen nach diesem Zeitraum verwendet werden. Allerdings müssen die Fristen neu berechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Rückmeldebögen nach der Wahl vollständig ausgefüllt an die DiAG-MAV Geschäftsstelle gesandt werden.
Rückmeldebögen:
30-Schreiben an die DiAG-Angaben zur Einrichtung_2024
31-Schreiben an die DiAG-Angaben zur MAV_2024
Vorlagedokumente des Wahlleitfadens für das vereinfachte Wahlverfahren zum isolierten Download:
15a-Regelung für unselbständig geführte Dienststellen_2024
15-Aushang-Einladung_2024
15b-Aushang-Einladung MAV_2024
17-Liste aller MitarbeiterInnen_2024
18-Wählerverzeichnis_2024
19-Wählerverzeichnis-Fristen_2024
20-Informationen zur MAV-Wahl-Kandidatenvorschläge_2024
24-Stimmzettel_2024
27-Ergebnis der MAV-Wahl_2024
29-Mitteilung an den Dienstgeber_2024
30-Schreiben an die DiAG-Angaben zur Einrichtung_2024
31-Schreiben an die DiAG-Angaben zur MAV_2024
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Adressen und externe Links, Staatliche GesetzeTeilzeit- und Befristungsgesetz
Hier finden Sie das Teilzeit- und Befristungsgesetz
Einigungsstelle
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Die Einigungsstelle entscheidet über Regelungsstreitigkeiten zwischen Dienstgebervertreter und Mitarbeitervertretung gemäß §§ 40 ff MAVO.
Vorsitzender der Einigungsstelle ist Rechtsanwalt Dr. Peter Jacob. Stellvertretende Vorsitzende ist Frau Rechtsanwältin Justine Sandkämper.
Für die Einigungsstelle ist eine Geschäftsstelle eingerichtet:
Einigungsstelle für Mitarbeitervertretungsangelegenheiten im Bistum Osnabrück
c/o Caritasverband für die Diözese Osnabrück
Geschäftsstelle in der Stabsstelle Recht, Frau Mithöfer
Knappsbrink 58, 49080 Osnabrück
0541 34978 217, Einigungsstelle@caritas-os.de