Gesetzestexte, Rechtsprechung und Arbeitshilfen für die Mitarbeitervertretung
Welche Rechte und Pflichten haben Männer und Frauen im Dienst kirchlicher Einrichtungen? Finden Sie hier kompakte Informationen zu vielen Themenbereichen.
Die Schlichtungsstelle ist zuständig bei individualrechtlichen Angelegenheiten und kann sowohl von Mitarbeitenden als auch Dienstgebervertretern angerufen werden.
Vorsitzender der Schlichtungsstelle ist Herr Antonius Fahnemann, Präsident des Landgerichts Osnabrück a.D., stellvertretender Vorsitzender ist Herr Thomas Schrader, stellv. Direktor des Arbeitsgerichts Osnabrück.
Für die Schlichtungsstelle ist eine gesonderte Geschäftsstelle eingerichtet über die der Postverkehr abzuwickeln ist.
Arbeitsrechtliche Schlichtungsstelle im Bistum Osnabrück
c/o Caritasverband für die Diözese Osnabrück
Geschäftsstelle in der Stabsstelle Recht
Knappsbrink 58
49080 Osnabrück
Mitarbeitervertretungen und Dienstgebervertreter können die Einigungsstelle bei Regelungsstreitigkeiten einbeziehen. Vorsitzenden der Einigungsstelle im Bistum Osnabrück ist Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Jacob.
Für die Abwicklung des Schriftverkehrs gibt es eine Geschäftsstelle. Briefe sind zu richten an
Einigungsstelle im Bistum Osnabrück
c/o Caritasverband für die Diözese Osnabrück
Geschäftsstelle in der Stabsstelle Recht
Knappsbrink 58
49080 Osnabrück
Als MAV kommt man bei den rechtlichen Fragen der Mitarbeiter oft an Grenzen. Die MAV kann rechtliche Beratung bei der Geschäftsführerin der DiAG erhalten. Aber an wen kann sich der einzelne Mitarbeiter wenden?
Da ist es vielleicht hilfreich zu wissen, dass die Katholische Arbeitnehmerbewegung kostenlose Rechtsberatung im Arbeits- und Sozialrecht an den Standorten Osnabrück und Lingen für ihre Mitglieder anbietet.
Die DiAG-MAV Freiburg hat viele Arbeitshilfen erstellt, die – trotz der teilweisen unterschiedlichen Regelungen in der MAVO und AVO- auch für MAV-Mitglieder in unserem Bistum hilfreich sein können.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine neue Website mit übersichtlicherem Serviceangebot.
Auf der Internetseite des Lambertus-Verlag steht die AVR Caritas in autorisierter Form kostenlos jedermann zur Verfügung.
Der diözesane Datenschutzbeauftragte und die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten haben eine Reihe von Informationen und Arbeitshilfen herausgegeben.
Auch das Bistum Osnabrück hat ein Informationsschreiben zur Verpflichtung der der Haupt- und Ehrenamtlichen auf das Datengeheimnis erstellt und erläutert in einem Merkblatt die Verpflichtungen der Mitarbeiter sowie möglich Konsequenzen von unsachgemäßem Umgang mit persönlichen Daten.
Diese können unter folgenden links gefunden werden.