Gesetzestexte, Rechtsprechung und Arbeitshilfen für die Mitarbeitervertretung
Welche Rechte und Pflichten haben Männer und Frauen im Dienst kirchlicher Einrichtungen? Finden Sie hier kompakte Informationen zu vielen Themenbereichen.
Um die Mitarbeitenden auf die Wahl aufmerksam zu machen und zu informieren kann jede MAV auf den Instragram-Kanal der DiAG-MAV hinweisen. Dort werden fortlaufend Informationen rund um die Themen MAV-WAhl, kirchliches Arbeitsrecht, Dienstgemeinschaft gepostet.
Das Plakat im Download weist auf den Kanal hin.
Die MAV kann das Plakat auch gerne ergänzen und so speziell für die Wahl in ihrer Einrichtung werben,
Das Angebot auf dieser Website bleibt natürlich bestehen.
Im Rahmen der Wahlvorbereitung besteht oftmals der Wunsch, den interessierten Mitarbeitern eine kurze Übersicht über die Mitarbeitervertretungsarbeit zu geben. Dazu hat die DiAG-MAV einen Flyer entwickelt.
Im Flyer sind Aufgaben und Struktur der DiAG-MAV Osnabrück in Kürze dargestellt.
Die Schlichtungsstelle ist zuständig bei individualrechtlichen Angelegenheiten und kann sowohl von Mitarbeitenden als auch Dienstgebervertretern angerufen werden.
Vorsitzender der Schlichtungsstelle ist Herr Antonius Fahnemann, Präsident des Landgerichts Osnabrück a.D., stellvertretender Vorsitzender ist Herr Thomas Schrader, stellv. Direktor des Arbeitsgerichts Osnabrück.
Für die Schlichtungsstelle ist eine gesonderte Geschäftsstelle eingerichtet über die der Postverkehr abzuwickeln ist.
Arbeitsrechtliche Schlichtungsstelle im Bistum Osnabrück
c/o Caritasverband für die Diözese Osnabrück
Geschäftsstelle in der Stabsstelle Recht
Knappsbrink 58
49080 Osnabrück
Mit dem „Grünen Heft“ gibt die DiAG-MAV eine Sammlung der wichtigen Ordnungen und Gesetze im kirchlichen Arbeitsrecht heraus. Die Ausgabe 2023 bringt die Sammlung nach der grundlegenden Veränderung der Grundordnung auf den aktuellen Stand.
Die Ordnung für die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAG-MAV) in der Diözese Osnabrück (DiAG-Ordnung) vom 01.03.2016 in der Fassung vom 01.03.2023.
Mitarbeitervertretungen und Dienstgebervertreter können die Einigungsstelle bei Regelungsstreitigkeiten einbeziehen. Vorsitzenden der Einigungsstelle im Bistum Osnabrück ist Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Jacob.
Für die Abwicklung des Schriftverkehrs gibt es eine Geschäftsstelle. Briefe sind zu richten an
Einigungsstelle im Bistum Osnabrück
c/o Caritasverband für die Diözese Osnabrück
Geschäftsstelle in der Stabsstelle Recht
Knappsbrink 58
49080 Osnabrück
Eine Übersicht über mögliche digitale Tools gibt es über den LinK.
Die Übersicht ist nicht vollständig und soll weiter anwachsen.
Ideen und Anregungen sind willkommen; entweder in den Kommentaren auf den Karten oder an Sandra Mithöfer (mithoefer@diag-mav-os.de)