Menü

Der Vorstand

Der Vorstand nimmt die Aufgaben der DiAG-MAV wahr und vertritt die DiAG-MAV gegenüber Dritten.

Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere die Vorbereitung der Delegiertenversammlung und Umsetzung der Beschlüsse, die Unterstützung der Fachkreisarbeit, die Entgegennahme der Beschwerden und  Anregungen der MAVen, führen von Gesprächen mit der Bistums- und Caritasverbandleitung und die Information der MAVen über die Arbeit der DiAG-MAV Osnabrück.

©Sandra Mithoefer.DiCV-OS.2017

 

Sabine Dechow, Vorsitzende

Malteser Hilfsdienst e. V.
Osnabrück

E-Mail: dechow@diag-mav-os.de 

 

 

 

Hans Schute

Borromäus Hospital
Leer

E-Mail: schute@diag-mav-os.de 

 

 

Laurentius Uhlenkamp

Krankenhaus St. Raphael
Ostercappeln

E-Mail: uhlenkamp@diag-mav-os.de

Die Delegierten und Kommissions­vertreter

Die Delegiertenversammlung befasst sich mit allen Angelegenheiten des § 25 Abs. 2 MAVO. Sie wählt den Vorstand aus den eigenen Reihen.

Jeder Fachkreis ist mit einem Fachkreissprecher in der Delegiertenversammlung vertreten. Zudem kann jeder Fachkreis je nach Größe ein bis drei Fachkreisvertreter in die Delegiertenversammlung entsenden.

Die Vertreter der Arbeitsrechtlichen Kommission und der KODA Osnabrück-Vechta sollen mindestens einmal im Jahr zum Austausch an den Sitzungen teilnehmen. Sie können über die Kommissionsergebnisse und aktuelle Arbeitsvorhaben berichten und die Anregungen aus der MAV-Arbeit entgegennehmen.

 

 

Die Geschäftsführung

Die Geschäftsstelle führt und regelt in Absprache mit dem Vorstand die laufenden Geschäfte des Vorstandes, der Delegiertenversammlung und der Fachkreise. Sie verwaltet das MAV-Verzeichnis und übernimmt die technische Abwicklung des Schriftverkehrs. An den Sitzungen des Vorstandes, der Delegiertenversammlung und der Fachkreise nimmt die Geschäftsführerin beratend teil.

Zudem berät die Geschäftsführerin MAVen in mitarbeitervertretungsrechtlichen Angelegenheiten.

 

Sandra Mithöfer
Geschäftsführerin

Knappsbrink 58
49080 Osnabrück
Telefon: 0541 34978-217
Telefax: 0541 34978-4217
E-Mail: mithoefer@diag-mav-os.de
oder smithoefer@caritas-os.de

Termine nach Vereinbarung

 

 

Nele Sabel
Sekretariat

Knappsbrink 58
49080 Osnabrück
Telefon: 0541 34978-216
E-Mail: geschaeftsstelle@diag-mav-os.de

Bürozeiten:
Mo: 8:30 bis 16:30, Di: 8.30 bis 12.30, Mi: 13.30 bis 17.00 Uhr

Personen und Strukturen

Die DiAG MAV setzt sich zusammen aus dem Vorstand und der Delegiertenversammlung. Die Delegiertenversammlung besteht aus den Fachkreissprechern und den Fachkreisvertretern. Jeder Fachkreis ist in ihr durch einen Fachkreissprecher und mindestens einen bis zu drei Fachkreisvertreter vertreten.

Die Delegiertenversammlung wählt den Vorstand aus den Reihen der Delegierten, bestehend aus einem Vorsitzenden, einer stellvertretenden Vorsitzenden und einem Schriftführer. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Hinzu kommt als beratendes, aber nicht stimmberechtigtes Mitglieder die Geschäftsführerin der DiAG-MAV.

Als regelmäßige Gäste nehmen an den Delegiertenversammlungen die Vertreter der Regionalkommission Nord der Arbeitsrechtlichen Kommission Caritas sowie der Regional-KODA Osnabrück/Vechta teil.

 

Warum MAVen? Der Dritte Weg.

Kirchliche Einrichtungen arbeiten nicht gewinnorientiert. Sie sind Teil des Sendungsauftrages der Kirche. Daher passen die weltlichen Regelungen zur Tariffindung und zur betrieblichen Mitbestimmung nicht.

Das Grundgesetz räumt den Kirchen das Recht ein, ihre inneren Angelegenheiten selber zu regeln.  Grundlegende Regelungen zu den Dienstverhältnissen in kirchlichen Einrichtungen sind in der Grundordnung festgelegt. Nach der Grundordnung des kirchlichen Dienstes erfolgt die Tariffindung  über den sogenannten „Dritten Weg“, also nicht durch Tarifverträge mit der Möglichkeit von Streik und Aussperrung, sondern durch paritätisch besetzte Kommissionen. Die betriebliche  Mitbestimmung der Mitarbeiter richtet sich nach den Regelungen der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).

Ein wesentlicher Grundgedanke für das kirchliche Arbeitsrecht ist das Prinzip der Dienstgemeinschaft. Es besagt, dass Dienstgeber und Mitarbeiter unterschiedliche Interessen gemeinsam ausgleichen, da sie zusammen an der Sendung der Kirche mitwirken. So gewährleistet die kirchliche Grundordnung, dass kirchliche Mitarbeiter in den Einrichtungen mitwirken können.

Mitarbeiterinteressen kraftvoll vertreten


Mitarbeitervertretungen (MAV) sind die betrieblichen Interessenvertretungen in kirchlichen Einrichtungen, ähnlich den Betriebs- oder Personalvertretungsräten. Ihre Befugnisse, Rechte und Pflichten sind in der  Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) geregelt.


Die MAV vertritt die Interessen der Mitarbeiterschaft gegenüber dem Dienstgeber. Sie achtet darauf, dass alle Mitarbeiter der Einrichtung nach Recht und Billigkeit behandelt werden und wirkt an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen mit.


Zum Beispiel hat die MAV ein Recht auf Anhörung und Mitberatung bei grundlegenden Veränderungen der Arbeitsmethoden oder Festlegung der Grundsätze für die Gestaltung von Arbeitsplätzen. Ohne Zustimmung der MAV darf der Dienstgeber z. B. keine Veränderungen von Anordnungen zu Beginn und Ende der Arbeitszeit vornehmen oder Mitarbeiter ins Tarifsystem eingruppieren.


In jeder kirchlichen oder caritativen Einrichtung soll es eine MAV geben. Die Initiative zur Bildung einer MAV muss vom Dienstgeber ausgehen, wenn es noch keine MAV gibt. Damit aber eine MAV gewählt werden kann, baucht es Mitarbeitende, die bereit sind. sich für andere zu engagieren. Dieses Engagement verdient Respekt! Die DiAG-MAV ist dafür da, bei dieser spannenden, aber auch sinnstiftenden Herausforderung zu unterstützen.