Im Bistum Osnabrück erfährt die Initiative #outinchurch viel Zuspruch.
Einiges im kirchlichen Arbeitsrecht hat sich bewährt, die Regelungen zu den Loyalitätsobligenheiten in der Grundordnung gehören sicher nicht dazu.
Mehr dazu in der Stellungnahme: gemeinsame Stellungnahme zu outinchurch
Weitere Informationen zur Initiative und deren Onlinepetition finden Sie hier: #OutInChurch – Für eine Kirche ohne Angst